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Der Begriff des Unternehmens von öffentlichem Interesse (Public Interest Entity - PIE) und dessen Beaufsichtigung im Sinne des Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetzes (Schönauer, RWZ 2017/53, S. 250)

Artikelrundschau Juli 2017 - Teil 2Gesellschafts- und Unternehmensrecht, nationale und internationale RechnungslegungBearbeiter: Mag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2017/710ÖStZ 2017, 489 Heft 18 v. 5.10.2017

Im Rahmen der spezifischen Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse komme der Abschlussprüferaufsichtsbehörde (APAB) wesentliche Kompetenzen in der Aufsicht über abschlussprüfungsrelevante Verpflichtungen von PIEs und deren Abschlussprüfern bzw Prüfungsgesellschaften zu.

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