Im Rahmen der spezifischen Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse komme der Abschlussprüferaufsichtsbehörde (APAB) wesentliche Kompetenzen in der Aufsicht über abschlussprüfungsrelevante Verpflichtungen von PIEs und deren Abschlussprüfern bzw Prüfungsgesellschaften zu.