Mindest-KöSt-Guthaben und ihre Übertragbarkeit beschäftigen die Gerichte unverhältnismäßig stark. Unlängst hatte sich der VwGH mit einer BFG-Entscheidung auseinanderzusetzen, bei der sowohl die Frage der Anwendbarkeit des Art II UmgrStG, die auch Voraussetzung für die Übertragbarkeit des Mindest-KöSt-Guthabens ist, als auch die Höhe der Anrechnung der Mindest-KöSt bei der natürlichen Person als Rechtsnachfolger strittig gewesen sei.