Der deutsche Bundesfinanzhof zweifelt an der bislang uneingeschränkt angenommenen Pflicht zur Vorfinanzierung der Umsatzsteuer durch den zur Sollbesteuerung verpflichteten Unternehmer und am Ausschluss des ermäßigten Steuersatzes bei der Überlassung von Ferienwohnungen im Rahmen der sog Margenbesteuerung. Er hat daher in zwei Revisionsverfahren durch Beschlüsse vom 21. 6. 2017, V R 51/16, und vom 3. 8. 2017, V R 60/16, Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH gerichtet: