Das Gesellschaftsrecht räumt hinsichtlich der Wahl eines Verschmelzungsstichtags einen gewissen Gestaltungsspielraum ein. Von praktisch großer Bedeutung ist dabei die Möglichkeit der Festlegung eines in der Vergangenheit liegenden Umgründungsstichtags. Der Autor widmet sich grundlegenden Fragen der Berechnung der Neunmonatsfrist und geht insb auf Fälle ein, in welchen der letzte Tag der Frist auf ein Wochenende oder gesetzlichen Feiertag fällt.