Der VfGH habe den AfA-Satz von nur 1,5 % als verfassungskonform eingestuft. Die Begründung rege zu weiteren Überlegungen an. Fraglich sei, wodurch sich die unterschiedlichen Sätze im betrieblichen Bereich rechtfertigen.
Der VfGH habe den AfA-Satz von nur 1,5 % als verfassungskonform eingestuft. Die Begründung rege zu weiteren Überlegungen an. Fraglich sei, wodurch sich die unterschiedlichen Sätze im betrieblichen Bereich rechtfertigen.