Ab Juli 2017 startet die antragslose Arbeitnehmerveranlagung. Damit werde Neuland betreten: Durch eine amtswegige Arbeitnehmerveranlagung soll Beziehern von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit eine Steuergutschrift ohne Antragstellung vollautomatisch zurückgezahlt werden, wenn sie nach der Aktenlage eine solche erwarten können. Atzmüller gibt einen Überblick über die Neuregelung.