Die Autorin repliziert auf Beiser in ÖStZ 5/2017, S 124 ff. Seine dort wiedergegebene Ansicht zu einer konsistenten und sachgerechten Lösung für den Fall einer verspäteten Entrichtung von Abgaben im Rahmen einer Selbstanzeige sei zu ergänzen: straffrei werde, wer alle Voraussetzungen erfüllt und fristgerecht zahlt. Der Nichteintritt der strafbefreienden Wirkung einer Selbstanzeige infolge Nichterfüllung der Voraussetzungen stelle keine Sanktion dar.