Am 7. Juni 2017 wurde von Österreich das "Mehrseitige Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung" in Paris unterzeichnet. Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit der Anwendung und den Rechtsfolgen des Art 10 MLI und mit den Auswirkungen auf das österreichische DBA-Netzwerk.