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Vorschrift zur Missbrauchsbekämpfung für in Drittstaaten oder -gebieten gelegene Betriebsstätten

Internationales SteuerrechtSelina Siller, MSc.ÖStZ 2017/594ÖStZ 2017, 405 Heft 15 und 16 v. 24.8.2017

Am 7. Juni 2017 wurde von Österreich das "Mehrseitige Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung" in Paris unterzeichnet. Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit der Anwendung und den Rechtsfolgen des Art 10 MLI und mit den Auswirkungen auf das österreichische DBA-Netzwerk.

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