vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Festsetzungsfreigrenze bei Aussetzungs- und Stundungszinsen nicht abgabenbezogen

JudikaturDr. Josef FuchsÖStZ 2017/459ÖStZ 2017, 291 Heft 11 v. 21.6.2017

BAO: § 212, § 212a Abs 9 und § 212b Z 1

VwGH 26. 1. 2017, Ra 2015/15/0005 (Aussetzungszinsen), 26. 1. 2017, Ro 2015/15/0044 (Stundungszinsen)

Die Festsetzungsfreigrenze von 50 € nach § 212 Abs 9 zweiter Satz BAO für Aussetzungszinsen, die den Betrag von 50 € nicht erreichen, gilt für den Betrag der ausgesetzten Abgabenschuldigkeit insgesamt; eine abgabenbezogene Betrachtung ist nicht vorzunehmen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte