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Landwirtepauschalierung, Rechnungserfordernisse bei innergemeinschaftlichen Lieferungen, (Angabe der UID-Nr)

JudikaturDr. Josef FuchsÖStZ 2017/458ÖStZ 2017, 291 Heft 11 v. 21.6.2017

UStG 1994: §§ 11 Abs 1, 12 Abs 1 und 22, Art 28

VwGH 15. 9. 2016, Ra 2014/15/0041

Die verpflichtende Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID-Nr) nach § 11 Abs 1 UStG idF BGBl I 2002/34 auf einer - auch einen Vorsteuerabzug nach § 12 Abs 1 UStG vermittelnden - Rechnung entfällt bei Inlandslieferungen für Unternehmer, die ihre Umsätze ausschließlich entsprechend der sog Landwirtepauschalierung nach §§ 22 UStG versteuern.

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