Das Rechtsstaatsprinzip und die MRK fordern ein faires Verfahren. Fehlleistungen der Behörden dürften nicht zu Rechtsschutzlücken führen. Nichtige Feststellungsbescheide provozieren Rechtsschutzlücken. Diese zu schließen, sei Gebot einer verfassungskonformen Rechtsanwendung. Der Rechtsschutz funktioniere im Abgabenverfahren mehr schlecht als recht, solange die BAO nicht gesetzes- und verfassungskonform angewendet werde.