In den Bereichen der Werbungskosten, Sonderausgaben, Steuerabsetzbeträge und der außergewöhnlichen Belastungen seien im vergangenen Jahr wieder eine Menge von Entscheidungen und Erkenntnissen veröffentlicht worden, die auch als Orientierung für die (Arbeitnehmer-)Veranlagung des Jahres 2016 dienen können. Moser bietet einen Überblick über ausgewählte Entscheidungen.