Die finanzmathematische Berechnung von Rückstellungen für Abfertigungen und Jubiläumsgelder könne grundsätzlich nach der Nominalwertmethode (Bruttomethode) sowie unter gewissen Voraussetzungen auch nach der Realwertmethode (Nettomethode) erfolgen. Werde das Teilwertverfahren angewendet, sei darauf zu achten, dass die zum gewählten Verfahren konsistenten Rentenendwertfaktoren herangezogen werden.