Die gesetzlichen Einschnitte infolge der Änderungen der Abschlussprüferrichtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. 5. 2006 und die neu erlassene Abschlussprüferverordnung, die seit Mitte des Jahres 2016 für alle Mitgliedstaaten der EU anwendbar sei, betreffen auch den im Aufsichtsrat angesiedelten Prüfungsausschuss.