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Neue Vorschriften zur Erbringung von Nichtprüfungsleistungen durch den Abschlussprüfer (Gedlicka, RWZ 2017/17, S. 73)

Artikelrundschau März 2017 - Teil 2Gesellschafts- und Unternehmensrecht, nationale und internationale RechnungslegungBearbeiter: Mag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2017/397ÖStZ 2017, 262 Heft 10 v. 1.6.2017

Die Vorschriften zur Erbringung von zusätzlichen Leistungen (sogenannten "Nichtprüfungsleistungen") durch den Abschlussprüfer wurden durch die EU Audit Reform teilweise auf neue rechtliche Grundlagen gestellt und bringen insb für Unternehmen von öffentlichem Interesse (Public Interest Entities - PIE) (einschließlich deren Mutter- und beherrschter Tochterunternehmen) Neuerungen. Parallel dazu wurden die Aufgaben des Prüfungsausschusses in diesem Zusammenhang durch ein neues Pre-Approval-Erfordernis erweitert.

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