Der VwGH habe sich jüngst mit der Frage beschäftigt, ob die Bildung einer Unternehmensgruppe mit einer Liebhabereikörperschaft als einzigem Gruppenmitglied zulässig ist. Im Unterschied zum BFG, welches das Bestehen einer Unternehmensgruppe mit einer Liebhabereikörperschaft als Gruppenmitglied bejahte, komme der VwGH zum Ergebnis, dass eine Körperschaft, deren gesamte Tätigkeit als Liebhaberei anzusehen ist, kein Gruppenmitglied sein kann.