In Ansehung der Tatsache, dass der Gesetzgeber vermittels des in BGBl I 2015/118 kundgemachten StRefG 2015/2016 ab dem 1. Jänner 2016 sowohl den Abgabepflichtigen als auch den Abgabenbehörden zahlreiche in die Bestimmungen des EStG 1988 eingeflossene "Neuerungen" auf dem Gebiet der Gebäudeabschreibung im betrieblichen und außerbetrieblichen Bereich und der auf nämliche Gebäude getätigten Aufwendungen beschert habe, wollen die Autoren den Lesern im heutigen Beitrag dieselben "näher" bringen.