Instandhaltungsaufwendungen seien in der für Zwecke der Ertragsfähigkeit bei der Abgabenbehörde einzureichenden Prognoserechnung für Betätigungen mit Liebhabereivermutung (§ 1 Abs 2 LVO 1993) angemessen zu berücksichtigen. Die einschlägige Literaturleite aus "Erfahrungswerten" die maßgebende Höhe objektbezogen ab. Die betroffenen Investoren, die mit deren Wohnungseigentum Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen wollen, betrachten diese Durchschnittswerte regelmäßig als zu hoch.