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Die Angemessenheit von Instandhaltungen in der Prognoserechnung nach der LVO 1993 (Arnoldi, FJ 1/2017, S. 1)

Artikelrundschau März 2017 - Teil 2Einkommensteuer (allgemein)Bearbeiter: Mag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2017/385ÖStZ 2017, 261 Heft 10 v. 1.6.2017

Instandhaltungsaufwendungen seien in der für Zwecke der Ertragsfähigkeit bei der Abgabenbehörde einzureichenden Prognoserechnung für Betätigungen mit Liebhabereivermutung (§ 1 Abs 2 LVO 1993) angemessen zu berücksichtigen. Die einschlägige Literaturleite aus "Erfahrungswerten" die maßgebende Höhe objektbezogen ab. Die betroffenen Investoren, die mit deren Wohnungseigentum Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen wollen, betrachten diese Durchschnittswerte regelmäßig als zu hoch.

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