Für viele land- und forstwirtschaftliche Betriebe stellen Nebenbetriebe und/oder Nebenerwerbe eine wesentliche Ergänzung ihres Angebotes und somit eine wesentliche Steigerung ihrer Wirtschaftskraft dar, ohne die ein Fortkommen oft nur mehr schwer möglich wäre. Einkünfte aus Nebenbetrieben und Nebenerwerben seien allerdings nur dann den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft zuzurechnen, wenn diese dem landwirtschaftlichen Hauptbetrieb wirtschaftlich untergeordnet seien. Dabei bestehe eine Reihe von Fragen, die im Beitrag behandelt werden.