Am 23. Mai 2017 hat der Rat sich auf eine neue Regelung für die Beilegung von Doppelbesteuerungsstreitigkeiten in der EU geeinigt. Mit dem Vorschlag sollen die Verfahren verbessert werden, die für die Beilegung von Streitigkeiten zwischen Mitgliedstaaten herangezogen werden, die durch die Auslegung von Abkommen über die Beseitigung der Doppelbesteuerung entstehen. Er stützt sich auf das Übereinkommen über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen (90/436/EWG ).