UStG 1994: § 2 Abs 1 (Art 28 Abs 1)
VwGH 26. 11. 2015, 2012/15/0204
Gegenstand eines freien Dienstvertrags sind Dienstleistungen, die nicht in persönlicher Abhängigkeit geleistet werden. Umsatzsteuerrechtlich liegt diesfalls eine selbständige Tätigkeit und daher Unternehmereigenschaft nach § 2 Abs 1 UStG vor (vgl Ruppe/Achatz, UStG4 , § 2 Tz 83).