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Freier Dienstvertrag, Unternehmereigenschaft, UID-Nummer

JudikaturDr. Josef FuchsÖStZ 2016/380ÖStZ 2016, 244 Heft 9 v. 2.5.2016

UStG 1994: § 2 Abs 1 (Art 28 Abs 1)

VwGH 26. 11. 2015, 2012/15/0204

Gegenstand eines freien Dienstvertrags sind Dienstleistungen, die nicht in persönlicher Abhängigkeit geleistet werden. Umsatzsteuerrechtlich liegt diesfalls eine selbständige Tätigkeit und daher Unternehmereigenschaft nach § 2 Abs 1 UStG vor (vgl Ruppe/Achatz, UStG4 , § 2 Tz 83).

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