In Ö gibt es mehrere Möglichkeiten, Auskünfte von der Finanzverwaltung zu erlangen: gesetzlich vorgesehene Auskünfte im Lohnsteuerbereich und Zollauskünfte, wei-
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ters sei hier auf das Auskunftspflichtgesetz hinzuweisen, die klassischen Steuerauskünfte nach "Treu und Glauben", die für den Ansuchenden bzw seinen Berater regelmäßig ausreichende Sicherheit bringen, wenn sie von der zuständigen Abgabenbehörde erteilt werden, und das "Advance Ruling".