Mit Inkrafttreten des SBGG per 1. 1. 2016 kommen für die Abgabenbehörden neue Aufgaben hinzu, die mit der bescheidmäßigen Feststellung, dass ein Scheinunternehmen vorliegt, nicht beendet seien. Vielmehr seien die wahren wirtschaftlichen Verhältnisse zu erforschen und die entsprechenden lohnabhängigen Abgaben gegenüber dem richtigen Abgabepflichtigen festzusetzen.