Der Streit um die abkommensrechtliche Einordnung deutscher Genussscheine habe dazu geführt, dass Ö erstmals von der Schiedsklausel iSd Art 25 Abs 5 DBA-BRD Gebrauch gemacht habe. Es handele sich um die erste DBA-Streitigkeit, die beim EuGH anhängig gemacht wurde und wahrscheinlich um den ersten Anwendungsfall für Art 273 AEUV überhaupt. Es werde sich zeigen, inwieweit die in der Literatur weitgehend als positiv und insbesondere als effizient angesehene Schiedsklausel auch den Praxistest überstehen werde.