Die Steuerhinterziehung ist ein Dauerproblem der Umsatzbesteuerung. Abgabenhinterziehung und Steuerbetrug gehen einher mit signifikanten Kosten und verursachen eine Mehrwertsteuer-Lücke im Staatshaushalt, was zu einer Vielzahl an staatlichen Bekämpfungsmaßnahmen und in weiterer Folge zu einer erhöhten Anzahl an Abgaben- und Gerichtsverfahren führt. Der Unionsgesetzgeber hat es bisher trotz dieser dringenden Probleme verabsäumt, umfassende Regelungen gegen Umsatzsteuerbetrug und Umsatzsteuerhinterziehung einzuführen.1 Den Mitgliedstaaten wird im Gegenzug zu fehlenden unionsrechtlichen Vorschriften in immer größerem Umfang das Recht zur Einführung von Regeln für den Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger gewährt.