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Personalgestellung (Ordensschwestern), Betrieb gewerblicher Art (BgA), Voraussetzungen

JudikaturDr. Josef FuchsÖStZ 2016/334ÖStZ 2016, 219 Heft 8 v. 15.4.2016

KStG: § 2 Abs 1

VwGH 1. 9. 2015, 2012/15/0089

Durch die Vereinnahmung eines Gestellungsentgelts durch einen Orden für die Überlassung der Ordensangehörigen (geistlichen Schwestern) an eine gemeinnützige GmbH (in die das vom Orden bisher betriebene Krankenhaus eingebracht worden war) entsteht für sich noch kein BgA nach § 2 Abs 1 KStG (vgl VwGH 22. 12. 2004, 2001/15/0141 und 0145).

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