KStG: § 13 Abs 3
VwGH 10. 11. 2015, 2015/13/0001
Aus dem über ein Vorabentscheidungsersuchen des VwGH ergangenen Urteil des EuGH vom 17. 9. 2015, C-589/13 , F.E. Familienprivatstiftung Eisenstadt, geht hervor, dass der letzte Satzteil der Bestimmung des § 13 Abs 3 KStG idF des BudgetbegleitG 2001, BGBl I 2000/142 ("sowie keine Entlastung von der KESt aufgrund eines DBA erfolgt") in Bezug auf Begünstigte in einem anderen Mitgliedstaat mit (im Streitzeitraum 2001 und 2002) Art 56 EG (nunmehr Art 63 AEUV) unvereinbar und daher nicht anzuwenden war. Trotz entsprechender Entlastung von der KESt reduzierten damit die von der Privatstiftung jeweils an zwei in Belgien bzw in Deutschland ansässige Begünstigte getätigten Zuwendungen die Bemessungsgrundlage für die sog Zwischenbesteuerung.