EStG: § 108e (BAO: § 299)
VwGH 25. 11. 2015, 2012/13/0117
Die Zuerkennung einer Investitionszuwachsprämie (IZP) setzte iSd § 108e Abs 4 EStG ihre rechtzeitige Geltendmachung voraus (vgl zB VwGH 29. 7. 2010, 2009/15/0152). Wurde in der nach § 108e Abs 4 EStG vorgesehenen Beilage zur Steuererklärung eine IZP für ins Ausland verleaste Wirtschaftsgüter nicht geltend gemacht, ist der ergangene Investitionszuwachsprämienbescheid nicht deshalb iSd § 299 Abs 1 BAO rechtswidrig, weil sich aus dem Urteil des EuGH vom 4. 12. 2008, C-330/07 , Jobra, ergebe, dass der in § 108e Abs 2 letzter Teilstrich EStG normierte Ausschluss von Wirtschaftsgütern, die aufgrund einer entgeltlichen Überlassung überwiegend im Ausland eingesetzt werden, unionsrechtlich als Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs unzulässig sei. Nur dann, wenn eine Antragstellung (rechtzeitig) erfolglos erfolgt wäre, hätte auch iSd Urteils des EuGH vom 13. 1. 2004, C-453/00 , Kühne & Heitz, eine Rechtskraftdurchbrechung unionsrechtlich geboten sein können.