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Außergewöhnliche Belastung, Kinderbetreuungskosten, Au Pair-Kraft, Qualifikationserfordernisse

JudikaturDr. Josef FuchsÖStZ 2016/331ÖStZ 2016, 218 Heft 8 v. 15.4.2016

EStG: § 34 Abs 9

VwGH 30. 9. 2015, 2012/15/0211

Nach dem mit dem StRefG 2009 eingeführten § 34 Abs 9 EStG werden Kinderbetreuungskosten unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt. Dabei nimmt der Gesetzgeber auch auf das Wohl der Kinder Bedacht, indem er nur bestimmte qualifizierte Arten der Betreuung steuerlich fördert.

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