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Gebäudeabbruch nach Erwerb, Werbungskosten, Baurechtseinräumung

JudikaturDr. Josef FuchsÖStZ 2016/324ÖStZ 2016, 216 Heft 8 v. 15.4.2016

EStG 1988: § 16 Abs 1 (§ 4 Abs 4), 28 Abs 1 Z 1

VwGH 28. 5. 2015, 2012/15/0104

Seine zu Vorgängergesetzen des EStG 1988 vertretene Auffassung, wonach die Abbruchkosten und der Restbuchwert des abgebrochenen Gebäudes auf ein anderes Wirtschaftsgut (das neu errichtete Gebäude oder den Grund und Boden) zu aktivieren sind (sog Opfertheorie), hat der VwGH für den Geltungsbereich des EStG 1988 nicht mehr aufrecht erhalten (vgl zuletzt VwGH 27. 11. 2011, 2011/15/0088).

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