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Patronatserklärung, Rückstellungsbildung unzulässig

JudikaturDr. Josef FuchsÖStZ 2016/321ÖStZ 2016, 216 Heft 8 v. 15.4.2016

EStG: § 9 Abs 1

VwGH 22. 10. 2015, Ro 2014/15/0049

Von einer Kapitalgesellschaft (Muttergesellschaft) abgegebene Patronatserklärungen, unwiderruflich und unbedingt dafür zu sorgen, dass die Tochtergesellschaften über ausreichende Zahlungsmittel verfügen, ihre Schulden und sonstigen Verbindlichkeiten zu bezahlen, haben ihre Veranlassung im Gesellschaftsverhältnis.

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