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Die Business Judgment Rule bei der Aufstellung der Bilanz (Kalss/Durstberger, RWZ 2016/12, S. 60)

Artikelrundschau Februar 2016 - Teil 2Gesellschafts- und Unternehmensrecht, nationale und internationale RechnungslegungBearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2016/316ÖStZ 2016, 215 Heft 8 v. 15.4.2016

Mit dem StRÄG 2015 wurden die zentralen Normen der Organverantwortung (§ 84 AktG und § 25 GmbHG) um das bereits bisher anerkannte unternehmerische Ermessen (Business Judgment Rule) ergänzt. Der Beitrag geht der Frage nach, ob sich dadurch der durch Lehre und Rsp erarbeitete Rahmen geändert hat. Genauer wird das unternehmerische Ermessen von Geschäftsleitern bei Aufstellung des Jahresabschlusses ausgelotet. Geschäftsleitern steht bei der Frage, ob ein Jahresabschluss aufzustellen ist, kein unternehmerisches Ermessen zu; sehr wohl aber bei der Erstellung des Jahresabschlusses im Einzelnen.

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