Der Untreuetatbestand stehe seit einigen Jahren im Fokus der wirtschaftsstrafrechtlichen Diskussion. Mit der per 1. 1. 2016 in Kraft getretenen Reform des Strafgesetzbuchs sei der Tatbestand nun umfassend novelliert worden. Der Artikel widmet sich kritisch einzelnen Aspekten der gesetzlichen Änderungen und untersucht dabei auch die Auswirkungen des jüngsten Erk des OGH (11 Os 52/15d). Besonderes Augenmerk wird auf die Debatte zur strafausschließenden Wirkung einer Gesellschafterweisung gelegt.