Die steuerlichen Rahmenbedingungen für fremdfinanzierte Beteiligungserwerbe würden sich so rasch ändern, dass Gerichte zuweilen über Rechtsfragen zu entscheiden hätten, die aufgrund einer während des Verfahrens erfolgten Gesetzesänderung keine praktische Relevanz mehr zu haben scheinen. So habe das BFG kürzlich den Anwendungsbereich des Abzugsverbots in § 12 Abs 2 TS 1 KStG restriktiv verstanden und bei Unternehmensgruppen nur in Ausnahmefällen als anwendbar angesehen. § 12 Abs 1 Z 9 KStG sei aber gerade deshalb geschaffen worden, um zu verhindern, dass die Anwendung dieses Abzugsverbots durch konzerninterne Umgründungen vermieden werden könne. Beruhte die Einführung des eigenständigen Abzugsverbots für konzerninterne Beteiligungserwerbe mit dem AbgÄG 2014 also auf falschen Prämissen?