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Das Rechtsstaatsprinzip im Spannungsfeld von öffentlichem und bürgerlichem Recht (Beiser, RdW 2016/102, S. 137)

Artikelrundschau Februar 2016 - Teil 2Körperschaftsteuer, Umgründungssteuerrecht, Privatstiftungen, VereineBearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2016/307ÖStZ 2016, 214 Heft 8 v. 15.4.2016

Körperschaften öffentlichen Rechts hätten eine doppelte Funktion: Die Ausübung von Hoheitsgewalt erfolge kraft öffentlichen Rechts. Als Vertragspartner von zivilrechtlichen Verträgen greife dagegen die Gleichberechtigung im Rahmen der Privatautonomie. Räume eine Gemeinde ein Baurecht zur Errichtung eines Kinos ein und sichere dabei die Vergnügungssteuerfreiheit der Kinoerlöse zu, so ist der Rechtsschutz des Investors im Sinn der Rechtsstaatlichkeit zu wahren und ein "venire contra factum proprium" nicht zu dulden.

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