Die Gruppenbesteuerung kam erstmalig bei den Veranlagungen für 2005 zur Anwendung. Seither können nicht nur Verluste inländischer Gruppenmitglieder, sondern auch Verluste ausländischer Gruppenmitglieder geltend gemacht werden. In der Betriebsprüfungspraxis stellen insb die Nachvollziehbarkeit und die Ordnungsmäßigkeit der Verluste ausländischer Gruppenmitglieder große Herausforderungen dar. Der Autor greift einige in der Prüfertätigkeit aufgetretene Zweifelsfragen auf und erläutert diese anhand von Beispielen.