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Aufzugskosten wegen Behinderung noch immer strittig? (Renner, RdW 2016/101, S. 135)

Artikelrundschau Februar 2016 - Teil 2Einkommensteuer (allgemein)Bearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2016/296ÖStZ 2016, 213 Heft 8 v. 15.4.2016

Der wegen einer Behinderung (Benützung eines Rollstuhls) erforderliche Einbau eines Aufzugs in ein einstöckiges Wohnhaus sei eine außergewöhnliche Belastung, da das Haus dadurch keine Werterhöhung erfahre. Angesichts eindeutiger Judikatur, Literatur und selbst Verwaltungspraxis erscheine die gegenteilige, rigide Vorgangsweise mancher Finanzämter nicht nachvollziehbar.

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