In der letzten Ausgabe des BFGjournals sei der durch das AbgÄG 2015 geschaffene § 2 Abs 4a EStG, der seit 1. 1. 2016 die Zurechnung von Einkünften regelt, die diesem zugrunde liegende Ansicht des BMF sowie einschlägige Judikatur vorgestellt worden. Der Autor wirft einen kritischen Blick auf die Regelung und zeigt mögliche Spannungsfelder sowie Folgefragen auf.