Sind Agrargemeinschaften als Körperschaften öffentlichen Rechts ausgestaltet, stellt sich die Frage, wie Agrargemeinschaften im Abgabenrecht zu behandeln sind.
Sind Agrargemeinschaften als Körperschaften öffentlichen Rechts ausgestaltet, stellt sich die Frage, wie Agrargemeinschaften im Abgabenrecht zu behandeln sind.