Mit dem Wartungserlass zur Änderung der UStR 2000 seien insb die erfolgten gesetzlichen Änderungen des StRefG 2015/2016 und des BudBG 2014 (Anwendung § 22 UStG; Registrierung zum "MOSS"), Leitlinien des MWSt-Ausschusses sowie die aktuelle Judikatur eingearbeitet worden. Überdies habe die Steuerverwaltung Aussagen zu überholten Rechtslagen gestrichen.