Der qualifiziert an der GmbH beteiligte Gesellschafter erfülle nach herrschender Praxis im Rahmen seiner organschaftlichen Tätigkeit die Voraussetzungen für den Unternehmensbegriff iSd UStG. Ein in den UStR verankertes Wahlrecht versetze den Geschäftsführer zudem in die Lage, als Nichtunternehmer behandelt zu werden. Das BFG-Erkenntnis vom 25. 6. 2015, RV/1100235/2012, beendet - gestützt auf die EuGH-Rsp - diese Vorgehensweise.