Mit dem StRefG 2015/2016 wurde die Einlagenrückzahlung des § 4 Abs 12 EStG völlig neu gefasst, indem eine explizite Verwendungsreihenfolge das vormalige steuerliche Wahlrecht zwischen Gewinnausschüttung und Einlagenrückzahlung ersetzte. Die zugrundeliegende Anknüpfung an Außen- und Innenfinanzierung machte zudem eine neue Evidenzierung dieser Stände und von umgründungsbedingten Differenzbeträgen notwendig. Diese Neuregelung war bereits im Gesetzwerdungsprozess heftiger Kritik ausgesetzt. Mit dem AbgÄG 2015 (BGBl I 2015/163) wurde diesen grundsätzlichen Bedenken weitgehend Rechnung getragen und große Teile des mit dem StRefG 2015/2016 vollzogenen Paradigmenwechsels wieder zurückgenommen.