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Die Einlagenrückzahlung des § 4 Abs 12 EStG nach dem AbgÄG 2015

Steuerrecht aktuellUniv.-Ass. Mag. Philipp Stanek, MBLÖStZ 2016/244ÖStZ 2016, 168 Heft 7 v. 1.4.2016

Mit dem StRefG 2015/2016 wurde die Einlagenrückzahlung des § 4 Abs 12 EStG völlig neu gefasst, indem eine explizite Verwendungsreihenfolge das vormalige steuerliche Wahlrecht zwischen Gewinnausschüttung und Einlagenrückzahlung ersetzte. Die zugrundeliegende Anknüpfung an Außen- und Innenfinanzierung machte zudem eine neue Evidenzierung dieser Stände und von umgründungsbedingten Differenzbeträgen notwendig. Diese Neuregelung war bereits im Gesetzwerdungsprozess heftiger Kritik ausgesetzt. Mit dem AbgÄG 2015 (BGBl I 2015/163) wurde diesen grundsätzlichen Bedenken weitgehend Rechnung getragen und große Teile des mit dem StRefG 2015/2016 vollzogenen Paradigmenwechsels wieder zurückgenommen.

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