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Vermietungseinkünfte, Instandsetzungsaufwand versus Instandhaltungsaufwand, Abgrenzung (quantitativer Maßstab)

JudikaturBearbeiter: Dr. Josef FuchsÖStZ 2016/240ÖStZ 2016, 163 Heft 6 v. 18.3.2016

EStG: § 28 Abs 2 (§ 16 Abs 1)

VwGH 27. 5. 2015, 2012/13/0024

Sanierungsaufwand an mehreren durch Mieterwechsel freigewordenen Wohnungen (mit einer Gesamtnutzfläche von rd 360 m2), wodurch bewirkt werden soll, dass für die abgewohnten Wohnungen wieder die gleiche Miete erzielt werden kann wie vorher, stellt zwar grundsätzlich eine Erhöhung des Nutzungswerts iSd Regelungen über den nur auf 10 Jahre verteilt absetzbaren Instandsetzungsaufwendung nach § 28 Abs 2 EStG dar. Ob allerdings eine ebenfalls für die Zuordnung zu den Instandsetzungsaufwendungen notwendige Wesentlichkeit der Erhöhung des Nutzungswerts vorliegt, ist unter Anlegung eines quantitativen Maßstabs im Verhältnis zum Gesamtnutzungswert des Gebäudes (Gesamtnutzfläche von rd 2.250 m2) zu beurteilen. Dass "alle Wohnungen saniert werden, sobald sie aufgrund eines Mieterwechsels frei werden", erlaubt noch nicht die Annahme eines "einheitlichen Sanierungskonzepts" auf der Grundlage einer Annahme der Sanierung aller Wohnungen.

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