EStG: § 20 Abs 1 Z 2 lit a (§ 4 Abs 4)
VwGH 17. 6. 2015, 2011/13/0048
Das Abzugs- und Aufteilungsverbot für gemischt veranlasste Aufwendungen nach § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG (vgl zB VwGH 27. 6. 2000, 95/14/0083, betr eine Gartenanlage samt Bioteich) gilt auch für eine ausgedehnte (parkähnliche) Gartenanlage samt Terrasse (Mietanteil, Ausgaben für die Gartengestaltung), die an ein von einem Augenarzt angemietetes Ordinationsgebäude angrenzt. Dies auch dann, wenn die ausschließlich berufliche Nutzung des Ordinationsgebäudes - samt der verbauten Grundstücksfläche - unstrittig ist, eine räumliche Nähe des Grundstückes zur privaten Wohnung des Arztes jedoch besteht.