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Augenarzt, Ordinationsgebäude, Abzugs- und Aufteilungsverbot für ausgedehnte Gartenanlage

JudikaturBearbeiter: Dr. Josef FuchsÖStZ 2016/238ÖStZ 2016, 162 Heft 6 v. 18.3.2016

EStG: § 20 Abs 1 Z 2 lit a (§ 4 Abs 4)

VwGH 17. 6. 2015, 2011/13/0048

Das Abzugs- und Aufteilungsverbot für gemischt veranlasste Aufwendungen nach § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG (vgl zB VwGH 27. 6. 2000, 95/14/0083, betr eine Gartenanlage samt Bioteich) gilt auch für eine ausgedehnte (parkähnliche) Gartenanlage samt Terrasse (Mietanteil, Ausgaben für die Gartengestaltung), die an ein von einem Augenarzt angemietetes Ordinationsgebäude angrenzt. Dies auch dann, wenn die ausschließlich berufliche Nutzung des Ordinationsgebäudes - samt der verbauten Grundstücksfläche - unstrittig ist, eine räumliche Nähe des Grundstückes zur privaten Wohnung des Arztes jedoch besteht.

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