Mit dem Inkrafttreten von § 221 idF BGBl I 2015/22 würden einige Neuerungen im Zusammenhang mit den Vorschriften zur Ermittlung der Größenkriterien schlagend. Der Beitrag zeigt die diesbezüglichen Neuerungen und Klarstellungen auf und befasst sich andererseits mit Zweifelsfragen zur Berechnung der Größenmerkmale von Aktiengesellschaften als Mutterunternehmen iSd § 189a Z 6 UGB idF BGBl I 2015/22, die sich durch die Einführung des § 221 Abs 4a idF BGBl I 2015/22 grundlegend geändert hat.