Eine Neuerung durch das RÄG 2014, die im Schrifttum bereits umfassend diskutiert wurde, betreffe die Behandlung eigener Anteile im UGB-Jahresabschluss. Hier erfolge im Wesentlichen eine Übernahme der korrespondierenden Bestimmungen der IFRS bzw des HGB ins österr Bilanzrecht. Eine Problemstellung, die bisher jedoch noch nicht aufgegriffen worden sei, ergebe sich bei Anwendung der neuen Bilanzierungsbestimmungen auf eigene Anteile, die in der Vergangenheit außerplanmäßig abgeschrieben worden seien; die Ausführungen im Beitrag adressieren diese und enden mit einem Lösungsvorschlag hierfür.