Die Steuerreform 2015/2016 habe zu einigen Neuerungen im Bereich der Abzugsfähigkeit von Spenden geführt, die mit dem AbgÄG 2015 ergänzt worden seien. Die Änderungen insb im Bereich der Sonderausgaben seien für den Leistenden zwar eine Erleichterung, für den Empfänger würde sich aber ein erheblicher organisatorischer Mehraufwand ergeben. Das GG 2015 bringe vor allem eine Erweiterung der spendenbegünstigten Empfänger und Zwecke.