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Nachweis eines werbewirksamen Bewirtungsaufwandes versus gesetzliche Verschwiegenheitspflicht (Wieser, RWZ 2016/2, S. 5)

Artikelrundschau Jänner 2016 - Teil 2Einkommensteuer (allgemein)Bearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2016/203ÖStZ 2016, 158 Heft 6 v. 18.3.2016

Rechtsanwälte und Wirtschaftstreuhänder sind im Zusammenhang mit Werbung und werbeähnlichem Aufwand mit keinen Sonderrechten ausgestattet. Die Nachweispflicht gem § 20 Abs 1 Z 3 EStG bzw § 12 Abs 1 Z 3 KStG verstößt nicht zwangsläufig gegen § 9 Abs 2 RAO bzw § 91 WTBG.

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